24. Mai 2024

Ständiges Neutrales Schiedsgericht: SV Austria Salzburg erhält keine Zulassung

Das Ständige Neutrale Schiedsgericht, ein Schiedsgericht gem. §§ 577 ff ZPO, unter dem Vorsitz von Mag. Johann Guggenbichler sowie Dr. Peter Gatternig (als von SV Austria Salzburg genannter Beisitzer) und Mag. Florian Kuch (als von der Österreichischen Fußball-Bundesliga genannter Beisitzer) hat nach der heute stattgefunden mündlichen Verhandlung folgenden Schiedsspruch gefällt:

Die von SV Austria Salzburg eingebrachte Klage auf Erteilung der Zulassung für die zweithöchste Spielklasse für die Saison 2024/25 wurde abgewiesen.

Das Schiedsgericht kam zur Ansicht, dass die Erfüllung der infrastrukturellen Kriterien für die kommende Saison zum Zeitpunkt des Ablaufs der Protestfrist vor dem Protestkomitee nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte. Das Einbringen von neuen Unterlagen nach dieser Frist war im Rahmen des Neuerungsverbots nicht zulässig und daher waren diese nicht zu berücksichtigen.

Somit erhält der SV Austria Salzburg keine Zulassung und kann daher nicht in die ADMIRAL 2. Liga aufsteigen. Da der SC Imst als einziger Klub mit Zulassung in der Regionalliga West nicht mehr einen Tabellenplatz erreichen kann, der zum Aufstieg berechtigt, verbleibt der SKU Ertl Glas Amstetten als Drittletzter in der ADMIRAL 2. Liga. Der DSV TGI Gold Leoben und der FC Mohren Dornbirn 1913 werden mangels Zulassung für die kommende Saison ans Tabellenende gereiht und steigen ab.